Bild oben: Geballtes Bedrohungsszenario: Arabische Großfamilie in einem Berliner Gericht.
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Araber – arabische Grossfamilie: Intensivtäter (21) wieder auf freiem Fuß!
Charlottenburg – Deutsche Gerichte zittern vor arabischer Grossfamilie. Statt in den Knast einzufahren, konnte ein arabischer Intensivtäter nach Hause fahren! In der Silvesternacht bewarf Firas R. (21, Sohn einer arabischen Großfamilie) aus seinem Auto heraus Passanten mit Böllern. Als Zivilbeamte ihn gegen 0.30 Uhr am Olivaer Platz stoppen wollten, raste er auf das Polizeiauto zu! Ein Beamter rettete sich mit einem Sprung aus dem Wagen. Die Tür des Fahrzeugs wurde abgefahren, flog 15 Meter weit.
Die anschließende Verfolgungsjagd quer durch die Stadt endete erst an einer Tankstelle an der Karl-Marx-Straße (Neukölln). Noch in der Nacht musste Firas R. zum Haftrichter – doch der schickte ihn nach Hause. Ein Ermittler:
„Ein Unding! Dieser Typ riskierte dutzende Menschenleben und darf gleich danach frei herumlaufen.“ [...]
Freisler und Benjamin: Zwei Blutrichter. Zwei Sozialisten. Der eine national. Die andere international. Sonstige Unterschiede: Keine.
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Die DDR war der wahre Nachfolger des Dritten Reichs
Die DDR war der wahre Nachfolger des Dritten Reichs. Diejenigen Deutschen, die das Pech hatten, in der damaligen "SBZ" (Sowjetische Besatzungszone) zu leben und denen es nicht gelang, rechtzeitig in den Westen zu fliehen, hatten das Schicksal, 57 Jahre lang (1933 bis 1990) in einer ununterbrochenen sozialistischen Diktatur (einer nationalen, gefolgt von einer internationalen) leben zu müssen, die sich - abgesehen vom Holocaust - nur marginal voneinander unterschieden. Die Terror des STASI-Apparat Mielkes war in der DDR sogar um einiges umfassender als der GESTAPO-Terror im Dritten Reich und selbst der KGB-Terror im Bruderstaat Sowjetunion. Nirgendwo sonst kamen auf einen Bürger so viele Spitzel wie in der DDR. [...]
Durchtriebene Oligarchin oder wahre Demokratin? Kämpferin für die Freiheit oder verschlagene Kriminelle?
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Timoschenko wurde des Mordes an Schtscherban beschuldigt
Moskau,den 18. Januar 2013. INTERFAX.RU - Die Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine händigte Julia Timoschenko ein Anklageschreiben aus, daß sie verdächtigt wird, den Mord an dem Abgeordneten Jewgenij Schtscherban 1996 organisiert zu haben. Das Gesetz sieht dafür eine lebenslängliche Haft vor. [...]
Die neuen politischen Prozesse sind fest in der Hand linker Kläger und linker Gerichte. Wieder einmal.
Haben wir heute noch einen Rechtstaat? Gilt deutsches Recht in gleicher Weisse für jedermann - unabhängig von seiner politischen Ausrichtung? Oder befinden wir uns - schon wieder einmal - auf dem Weg zu einer linken Justiz-Diktatur, wie wir es in der jüngeren Geschichte bereits zweimal hatten: während des nationalen und internationalen Sozialismus Hitler'scher bzw. Honecker'scher Prägung.
Sprechen heutige linke Richter (Un-)Recht gegen Menschen, die sich gegen die Abschaffung deutscher Nationalstaatlichkeit und des deutschen Grundgesetzes wenden - während sie die (linken) Abschaffer ungestraft davonkommen lassen? Beugen sie damit deutsches Recht und sind sie Teil eines kalten Staatsputsches mit dem Ziel der Abschaffung Deutschlands? [...]
“Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert”
Alexander Solschenizyn
Tollhaus Deutschland: Fast straflos vergewaltigen und töten? So geht‘s
Udo Ulfkotte, 13.12.2012
In den 1980er-Jahren habe ich in Freiburg/Brsg. Rechtswissenschaften studiert. Damals war eine Vergewaltigung oder ein Mord noch eine schwere Straftat. Heute sind es offenkundig nur noch Kavaliersdelikte. Die Täter können sich freuen. Denn deutsche Richter haben jetzt für jeden Kriminellen vor allem eines: viel Verständnis. Die Opfer interessieren keinen... [...]
Zunehmende Scharisierung der Justiz: Diffamierung von Islamkritikern ist straffrei, während faktenbasierte Kritik am Islam betraft wird
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Unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist in akuter Gefahr
Die staatlichen Angriffe gegen das Grundrecht zur freien Meinungsäußerung - der Hauptsäule einer demokratischen und freien Gesellschaft - werden immer zahlreicher. Nach Elisabeth Sabadisch-Wolff, Michael Mannheimer und Michael Stürzenberger trifft es jetzt den deutschen Islamkritiker R. Mayer, der die Homepage "Forum für Deutschland" betreibt.
Dort publizierte er am 3. April 2011 einen Artikel über die Koranverbrennung durch den US-Pastor Terry Jones, den er mit folgenden Satz ab schloss: [...]
"In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln." Professor Willi Geiger, Bundesverfassungsrichter a. D. Deutsche Richterzeitung 9/1982, S. 325)
Wenn diese Aussage des ehemaligen Verfassunsgrichters auch nur zu 50 Prozent zutrifft, dann heißt, dies, dass wir de facto längst nicht mehr in einem Rechtsstaat leben.
Die meisten von uns sind gewiss er Meinung, dass Rechtsstreitigkeiten spätestens dann objektiv und allein nach herrschender Rechtslage entscheiden werden, wenn diese vor Gericht verhandelt werden. Denn schließlich vertreten die dort tätigen Richter und Staatsanwälte geltendes Recht. [...]
Leben wir noch in einem Rechtstaat? Wenn man das Folgende liest, kommen einem mehr als berechtigte Zweifel
Die meisten von uns glauben, in einem Rechtsstaat zu leben. Wir meinen, dass Rechtsstreitigkeiten spätestens dann objektiv und allein nach herrschender Rechtslage entscheiden werden, wenn diese vor Gericht verhandelt werden. Denn schließlich vertreten die dort tätigen Richter und Staatsanwälte geltendes Recht. Was aber, wenn ausgerechnet jene beiden genannten Berufsgruppen korrupt oder gar kriminell wären - und sich gegen Klagen gegenseitig decken würden, so dass ihr kriminelles Treiben niemals auffliegt?
In einem aufwühlenden Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung beschreibt ein ehemaliger Richter, der pensionierte Staatsbeamte Frank Fahsel, unfassbare Zustände am Landgericht Stuttgart. Dass der Leserbrief am 9. April 2008 geschrieben wurde, macht die Sache nicht weniger dramatisch. Im Gegenteil. Man darf befürchten, dass sich diese Zustände zwischenzeitlich noch verschlechtert haben dürften. O-Ton des Ex-Richters: [...]
Richter Ralph Ehestädt verschonte Kriminelle mit "Migrationshintergrund"
"Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert" Alexander Issajewitsch Solschenizyn
Für linke Täterjustiz ist immer das Opfer schuld
Richter Ralph Ehestädt (Bild oben) über Giuseppe M., (der von den beiden beiden Serientätern Ali T. (21) und Baris B. (22) in einer Berliner U-Bahn zuerst angepöbelt und dann - als er in Panik zu flüchtete - verfolgt wird, wobei er von einem Auto tödlich erfasst wurde):
" Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert!"
Tja Giuseppe, selber schuld, gelle? Wärst du nicht so saudumm gewesen und hättest dich - anstelle zu flüchten - von den beiden Kulturbereicherern zusammenschlagen lassen, dann wärst du jetzt nicht tot, sondern ein Invalide. Aber vermutlich eben nicht tot. Wer sich wehrt, lebt verkehrt. Das ist die Botschaft des Urteils des Herrn Ehestädt, Richter am Landgericht Berlin. [...]
Die Mauzschule: Erbarmen mit den Tätern – kein Mitgefühl für die Opfer
In Fortsetzung des Wehgebarmes um die Täter, das der Spiegel-Spezialist Gerhard Mauz für Sexualtäterleid anstimmte, wirken heute zahllose linke Leute in seinem Sinne weiter. Mauz war nicht mal ein Linker, kam von der „Welt“, aber ein Mann mit Herz für sadistische Sexualquälertypen, die er als „Verzweifelte“ umhätschelte und der grösstes Verständnis für allerlei Gewalt-Unholde aufbrachte, was ihn zum Vorbild für die Vertreter des Gewalttäterrechts machte, wenn es galt, nach jedem bestialischen Killerakt dem Publikum klarzumachen, wessen Recht gilt.
„Deutschland hat ein Gewissen, solange Gerhard Mauz in den Gerichtssälen sitzt“,
tönte bombastisch der „Spiegel“ zu Lebzeit des Gerichtsunholds, dessen Gesülze geschluckt wurde. Der Mann war der Spiegelsexisten von Mattussek* bis Mohr** offenbar heilig als Täterrechtswächter. Kritische Leserbriefe zu Mauz erschienen grundsätzlich nicht, wann immer er wieder seinen unappetitlichen Schmalz servierte und Kinderschändern während der Tat „Verzweiflung“ attestierte – statt den Opfern, die bei Mauz die wahren Schuldigen der Sexualdelikte waren. Mauz über einen Messerstecher, der seine Frau umgebracht hatte:
„Er war wie ein armer Mann, der nur ein Schaf besass“. [...]
Scharia scheibchenweise: Deutsche Richter wenden Scharia an
Es wird immer salonfähiger, das barbarische islamische Recht. Wenn die Rechtsbeugung nur Frauen betrifft, dann merkt das lange niemand, es erregt kein großes Aufsehen. Nur ein Fall einer Frankfurter Richterin, die nach Prügelrecht des Koran Recht sprach, rief Widerspruch hervor. Die zahllosen Zwangsehen, um deren Rechtmäßigkeit man sich nicht einig ist, sind bisher ungeahndet geblieben, nennenswertes Interesse an ihrer Untersuchung besteht nicht.
Deutsche Juristen wenden längst (und ungestraft) islamisches Männergewaltrecht gegen Frauen an
Die deutschen postfaschistischen Juristen, die nach Ansicht moslemischer Rechtsgelehrter wie alle Kuffars noch unter den Tieren stehen, was jüngst auch ein Imam in Basel dem Strafgericht vergeblich klarzumachen versuchte (Beschimpfung von Schweizern bleibt straflos, wenn sie von islamischen Rassisten kommen), wenden das islamische Recht im Rechtsstaat an, und zwar im Familienrecht, sprich das islamische Männergewaltrecht gegen Frauen. [...]
Im Prozess um eine tödliche Hetzjagd auf einen 23-Jährigen an einer Berliner U-Bahnstation ist der Hauptangeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 21-jährigen Ali Eren T. am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall schuldig.
Dieses Urteil reiht sich ein in eine mittlerweile unübersehbare Urteilsflut, bei der es eindeutige Anzeichen eines Migrantenbonus gibt. Die ideologischen Hintergründe der Richter (die meist aus dem linken Milieu kommen und oft Alt-68er sind) wurden von mir in mehreren Artikeln bereits angedeutet: Hass auf alles Deutsche, einseitiges Bevorzugung von nichtdeutschen Angeklagten, Größenwahn und Richterwillkür sind einige der Gründe, warum es zu solceh verzerrenden und die Opfer sowie deren Angehörigen beleidigenden Urteile kommt.
Wir werden den Namen des Richter herausfinden und ihn auf die Nürnberg2.0 Liste setzen. Er darf sich dann vor dem Tribunal gegen die Anklage der Rechtsbeugung verteidigen. [...]
Gehen sie mal auf einen x-beliebigen Marktplatz und rufen sie zum Mord an einer beliebigen Bevölkerungsgruppe auf: "Tötet alle Dicken", oder "Tötet alle Buddhisten". Sie brauchen nicht zu brüllen, Sie können Ihren Aufruf ganz freundlich und ruhig vortragen. Es wird nicht lange dauern, bis eine Polizeistreife auftaucht und sie an Ort und Stelle festnimmt. Nach Vorlage des Falls bei der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Anklage wegen (öffentlichen) Aufrufs zum Mord ergehen, und das Gericht, das sich mit Ihnen befasst, wird Sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer jahrelangen Gefängnisstrafe verdonnern. Zu Recht. Denn wo kämen wir hin, wenn jedermann ungestraft die Ermordung bestimmter Personengruppen fordern dürfte.
Das StGB legt in § 26 fest, dass der Anstifter gleich einem Täter zu bestrafen ist. Eine gesetzliche Strafmilderung ist - im Gegensatz zur Beihilfe - nicht vorgesehen. (Die Strafe für den Anstifter kann allerdings in bestimmten Fällen höher oder niedriger sein als beim Haupttäter der konkreten Haupttat (vgl. § 28 und § 29 StGB).)
Doch für den Bundesgerichtshof gibt es eine Ausnahme: Wer Muslim ist, darf nun straflos zum Dschihad aufrufen - was nichts anderes ist als ein Aufruf zum Massenmord gegen "Ungläubige" (in den Augen des Mordkults Islam sind das ca. 5,6 Milliarden Menschen). Und ein Aufruf zum Krieg, in Deutschland ebenfalls unter Strafe gestellt.
Offensichtlich ist es längst so, dass deutsche Gesetze nicht mehr für alle gelten. Wie spitzfindig die juristische Begründung des BGH auch ausfallen mag: Mit diesem Urteil ist ein weiterer Stein aus dem immer brüchiger werdenden Fundament des Grundgesetzes herausgemeißelt worden - von denen, die das Grundrechts von Geestz wegen eigentlich stärken und schützen müssten: Politik und Justiz.
Lesen Sie dazu den Bericht zum BGH-Urteil auf Welt-Online...
Ich habe schon mehrfach über Richterwillkür in unserem Land berichtet - darüber, wie (meist linke) Richter sich über das Grundgesetz stellen und nach eigenem Ermessen Urteile fällen. Solche Richter machen sich der willentlichen Rechtsbeugung - und in einigen Fällen auch des Hochverrats - schuldig und sind aus staatsrechtlicher Sicht durchaus mit Terroristen (in schwarzen Roben) vergleichbar. Denn wie jeder Terrorismus zielt auch die Richterwillkür ab auf die Zerstörung zentraler Säulen der bürgerlichen Gesellschaft. Und welche Säule könnte zentraler sein für eine Gemeinschaft als ihre Rechtsordnung?
Zentrales Indiz einer solchen Richterwillkür ist die regelmäßige Bestrafung am oberen Limit der Strafbemessung dann, wenn es sich um Bio-Deutsche handelt - und umgekehrt eine regelmäßige und auffällige Milde gegenüber Straftätern, wenn diese aus dem Migrantenmilieu stammen. Diese "Milde" artet aus zu einer perversen aber vor allem verfassungsfeindlichen Inländerdiskriminierung, wenn es sich um besonders hinterhältige, tödliche oder beinahe tödlich ausgehende Attacken durch Migranten (meist) islamischen Glaubens handelt. Ich gehe sogar soweit und behaupte, dass diese linken und oft deutschenhassenden Richter bereits heute Urteile im Sinne der Scharia fällen- ob bewusst oder unbewusst spielt dabei keine Rolle. Denn laut islamischem Recht ist das Leben eines "Ungläubigen" (und darum handelt es sich bei Bio-Deutschen zumeist) weniger wert als das Leben eines Muslimen - ja sogar weniger wert als das Leben von Tieren. [...]
Der freie Philosoph Bert Steffens schrieb einen (längst überfälligen) Artikel über die anmaßende Willkür deutscher Richter bei der Auslegung deutscher Gesetze. Obwohl das Grundgesetz die einzig verbindliche Quelle für die Rechtsprechung ist, haben sie es sich längst zur Gewohnheit gemacht, etwa unscharf formulierte Gestze nach eigenem Gutdünken auszulegen. Damit maßen Richter sich jedoch die Rolle des Gesetzgebers an und brechen die Verfassung. Nimmt man das Grundgesetz ernst, gilt allein der Grundsatz, dass schlecht formulierte Gesetze noch keinen Richter zum Gesetzgeber machen.
Richter, die ein Gesetz als nicht eineindeutig erkennen, haben die Möglichkeit (und Pflicht), diesbezüglich das Bundesverfasssungsgericht zur Klärung anzurufen. Sie haben hingegen nicht das Recht, Gesetze eigenwillig zu interpretieren. Richter sind keinesfalls "vollkommen unabhängig", wie sie es stets betonen. Sie sind dem Gesetz und damit der Verfassung unterworfen. Und zwar voll und ganz, und ohne jeden Ermessensspielraum, was die Auslegung der Gesetze anbelangt. Dies legt Art. 97 Abs. 1 GG unmissverständlich fest.
Regelmäßig beugen deutsche Richter deutsches Recht. Wer als Richter etwa einen Muslim, der seine Frau regelmäßig verprügelt, mit dem Hinweis auf den Koran, der Männern eben dies erlaubt (Sure 4:34), freispricht oder mit einer unangemessen milden Strafe belegt, ist - so meine persönliche Überzeugung - selbst ein Fall für einen Richter geworden. Das gleiche gilt für jene Richter, die schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Totschlag bzw. Mord, begangen von Immigranten, aus werterelativistischen Gründen wesentlich milder (oder wie so häufig gar nicht) bestrafen. Ich gehe noch weiter und fordere,dass solche Richter wegen Angriffs auf die Grundfesten unseres Staates wie Terroristen zu behandeln sind und mit lebenslangem Berufsverbot zu bestrafen sind.
Der vorliegende Beitrag von Steffens beschreibt präzise und in philosophischer Tiefe das Problem des alltäglichen Rechtsbruchs durch deutsche Richter.