Beitrags-Archiv für die Kategory 'Grundgesetzwidrigkeit der islamischen Immigration'

Deutscher Staat duldet stillschweigend verfassungswidrige Polygamien bei islamischen Immigranten

Donnerstag, 16. Mai 2013 7:00

Die Gesetzeslage ist klar: In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten: "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht."

Mit seiner stillschweigenden Duldung vor der immer stärker werdenden Polygamisierung islamischer Ehen kuscht der Staat vor dem Islam und macht sich selbst der Rechtsbeugung schuldig.

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Autor: Quo usque tandem

Die Sache mit der Polygamie: Stillschweigend wird in Deutschland die islamische Polygamie eingeführt

In seinem kürzlich erschienenen Buch “Neukölln ist überall“ merkt der Autor Heinz Buschkowsky auf Seite 361 an, dass, nach seiner Beobachtung (zumindest in Berlin) in Migrations-Hintergrund-Kreisen, welche der islamischen  Glaubensgemeinschaft angehören, die Familien-Struktur der Polygamie (Buschkowsky nennt es, etwas robuster, “Vielweiberei“) in zunehmendem Maße Akzeptanz und Anwendung findet. (Wie erinnern uns: Polygamie ist in westlichen Ländern verpönt – ja sogar ein Straftatbestand – wird jedoch in Bezug auf unsere Mitbürger und Gäste muslimischen Glaubens toleriert und – wie wir gleich sehen werden – in gewissen zivilrechtlichen Zusammenhängen sogar belohnt.) [...]

Thema: Grundgesetz und Islam, Grundgesetz-Verletzungen durch Politik und Justiz, Grundgesetzwidrigkeit der islamischen Immigration, Scharisierung des Westens, Unterwanderungsstrategien des Islam, Westliche Unterstützer des Islam | Kommentare (7) | Autor:

Deutschsprachige Islam-Website: “Wer den Islam beleidigt, soll und muss getötet werden!”

Samstag, 22. September 2012 8:00

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Es wird Zeit, dass auch dass das politische Establisment erkennt, dass der Islam, den sie in den Westen geholt haben, einen radikal antidemokratischen, antiaufklärerischen und unversöhnlich mörderischen Charakter hat und ein einziges Ziel: Die Erringung der Weltherrschaft.

Von Michael Mannheimer

Deutschsprachige islamische Website spricht Klartext: "Koran und Mohammed haben uns befohlen, alle zu töten, die den Islam oder unseren Propheten kritisieren. Diesen Befehl führen wir aus!"

Wer die folgenden Ausführungen auf der deutschsprachigen Islam-Website "Ansar al-Tawhid"  liest, wird erkennen, dass darin mit dem Tod gegen alle gedroht wird, die den Islam oder den "Propheten" Mohammed kritisieren, womit aktuell auch all jene gemeint sind, die das "Mohammed-Video" erstellt, verbreitet oder verbal oder in Artikeln verteidigt haben.

Er wird erkennen, dass die derzeitigen Aufstände der Muslime wegen des Mohammed-Videos direkt und unmittelbar mit diesem 1400jährigen Kritikverbot zusammenhängen.

Er wird sich fragen müssen, ob er eine Ideologie akzeptieren kann, die uns das höchste Gut der europäischen Aufklärung - selbständiges Denken und Urteilen - bei Androhung unseres Todes verbieten will. [...]

Thema: Grundgesetzwidrigkeit der islamischen Immigration, Hass v. Muslimen auf den "ungläubigen" Westen, Koran - Kampf-und Tötungsbefehle gegen Un gläubige, Mohammeds Verbrechen, Mordkultur Islam, Töten als Auftrag des Islam | Kommentare (30) | Autor:

Bundesverfassungsgericht 1987: “Der Staat hat die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.”

Mittwoch, 30. Mai 2012 1:49

Das Grundgesetz geht vom "Deutschen Volk" aus. Noch 1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und hat wortwörtlich verfügt:

"Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten."
(Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)

Auf diesem Hintergrund dürfte die Politik der letzten Jahrzehnte, Deutschland zu einer vollständig multikulturellen Gesellschaft umzubauen, den Tatbestand der Verfassungsfeindlichkeit und des Hochverrats an Deutschland erfüllen. Daß sich dessen noch kein Generalbundesanwalt angenommen hat, zeigt das Ausmaß des Erfolges der 68er in der Öffentlichkeit und in der Justiz an.

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Thema: Abschaffung Deutschlands und Europas, Grundgesetzwidrigkeit der islamischen Immigration, Widerstand und Widerstandsbewegungen gegen Islamisierung | Kommentare (21) | Autor: