Deutscher Staat duldet stillschweigend verfassungswidrige Polygamien bei islamischen Immigranten
Donnerstag, 16. Mai 2013 7:00
Die Gesetzeslage ist klar: In Deutschland ist die Doppelehe oder Vielehe nach § 1306 BGB verboten: "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht."
Mit seiner stillschweigenden Duldung vor der immer stärker werdenden Polygamisierung islamischer Ehen kuscht der Staat vor dem Islam und macht sich selbst der Rechtsbeugung schuldig.
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Autor: Quo usque tandem
Die Sache mit der Polygamie: Stillschweigend wird in Deutschland die islamische Polygamie eingeführt
In seinem kürzlich erschienenen Buch “Neukölln ist überall“ merkt der Autor Heinz Buschkowsky auf Seite 361 an, dass, nach seiner Beobachtung (zumindest in Berlin) in Migrations-Hintergrund-Kreisen, welche der islamischen Glaubensgemeinschaft angehören, die Familien-Struktur der Polygamie (Buschkowsky nennt es, etwas robuster, “Vielweiberei“) in zunehmendem Maße Akzeptanz und Anwendung findet. (Wie erinnern uns: Polygamie ist in westlichen Ländern verpönt – ja sogar ein Straftatbestand – wird jedoch in Bezug auf unsere Mitbürger und Gäste muslimischen Glaubens toleriert und – wie wir gleich sehen werden – in gewissen zivilrechtlichen Zusammenhängen sogar belohnt.) [...]
Thema: Grundgesetz und Islam, Grundgesetz-Verletzungen durch Politik und Justiz, Grundgesetzwidrigkeit der islamischen Immigration, Scharisierung des Westens, Unterwanderungsstrategien des Islam, Westliche Unterstützer des Islam | Kommentare (9) | Autor: Michael Mannheimer










