Samstag, 20. August 2011 15:29

Foto: Gebetsdschihad nun auch in Deutschland. Solche öffentlichen "Gebete" dienen wie Kopftuch, Minarette und Moscheenbauten überwiegend dem Ziel, öffentliche Räume otpisch und akustisch (Muezzinruf über Lautsprecher) zu besetzen und zu dominieren und damit den Herrschaftsanspruch des Islam vor aller Welt zu dokumentieren.
Ob der Islam eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann nicht am Maßstab der "friedlichen" Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden (Michael Mannheimer)
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von Wolfgang Philipp
Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat sich dafür ausgesprochen, in Köln gegen den mehrheitlichen Willen der Einwohner eine türkische Großmoschee zu errichten. Eine Kuppel und zwei Minarette sollen den Stadtteil Ehrenfeld beherrschen. Rüttgers berief sich dabei auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit.
Diese Haltung des Ministerpräsidenten bedarf kritischer Überprüfung. Angesichts des "Volksverhetzungsparagraphen" 130 des Strafgesetzbuches ist aber nicht sicher, ob das zulässig ist: Es gibt Fälle, in denen Islam- oder Türkei-Kritik als strafrechtlich relevante "Ausländerfeindlichkeit" aufgefaßt wird. In dem sich hier abspielenden Kampf der Kulturen sind die Bürger durch gesetzliche Vorschriften unter Einschränkung der Meinungsfreiheit entwaffnet worden. Auf der sicheren Seite ist nur der "korrekt" angepaßte Herr Rüttgers, der Verfasser ist es möglicherweise nicht. Oder doch?
Ein dramatisches Ereignis hat die Szene verändert. Der bisher links-korrekt auftretende Schriftsteller Ralph Giordano hat sich gegen die Moschee ausgesprochen. Unter der Überschrift: "Nein und dreimal nein" hat er in der Frankfurter Allgemeinen vom 2. Juni 2007 gegen grundgesetzwidrige Zustände innerhalb der muslimischen Minderheit Stellung genommen und sein Recht auf Meinungsfreiheit verteidigt:
"Wo sind wir denn, daß wir uns überlegen müßten, ob unser Tun und Handeln radikalen Muslimen gefällt oder nicht?"
Offen spricht Giordano von einem uns bedrohenden Erpresserpotential und rechnet mit "xenophilen" Anwälten aus der linksliberalen Ecke wie Hans-Christian Ströbele und Claudia Roth ab. Ein Befreiungsschlag! Was ein Giordano sagt, dürfen spätestens jetzt auch andere deutsche Staatsbürger sagen.
Vor diesem Hintergrund ist es unerläßlich, zuerst einmal die richtige, bisher so gut wie nie diskutierte Frage zu stellen: Ist der Islam eine Religion, die unter Artikel 4 des Grundgesetzes fällt?
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